Das NWR im Überblick

Der Auftrag

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 werden sollte (§ 43a Waffengesetz).

Mit der Errichtung des NWR wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.
Unterstützt werden sie dabei von der Fachlichen Leitstelle NWR Ξ mit Sitz in der Innenbehörde in Hamburg.

Das Ziel

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht.

Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Die Struktur



Der Fahrplan zum NWR II

Mit dem Ausbau des NWR wird die vollständige Nachverfolgbarkeit erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie der wesentlichen Waffenteile ermöglicht. Dies erfordert, dass die Waffen ab Fertigstellung im NWR registriert werden und bis zu ihrer Vernichtung die jeweiligen Besitzverhältnisse an der Waffe sowie mögliche Änderungen der Waffeneigenschaften (Umbau, Unbrauchbarmachung, Blockierung oder Austausch von Waffenteilen) im Register gespeichert werden. Waffenhersteller und -händler werden zu diesem Zweck verpflichtet, die entsprechenden Geschäftsvorfälle elektronisch anzuzeigen. Die technische Einsatzbereitschaft des NWR II ist zum 01.01.2019 geplant. Ab diesem Zeitpunkt kann schrittweise die Anbindung der Waffenhersteller und -händler an das Register erfolgen, um die Voraussetzungen einer elektronischen Anzeige zu schaffen. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Überblicksinformationen

Überblicksinformationen zum NWR finden Sie hier:
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de