Sind Signalstifte eintragungspflichtig und wie werden diese standardisiert?

Grundsätzlich sind Signalstifte die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ haben, erlaubnisfrei und sind nicht im NWR zu Führen.
Sollte es sich um einen Signalstift ohne Zulassungszeichen handeln, der mit einer Ausnahmegenehmigung vom BKA (da es sich evtl. um eine getarnte Schusswaffe handelt) besessen wird, standardisieren Sie diesen bitte folgendermaßen:
Signalstift (ohne PTB-Zulassung mit BKA-Ausnahmegenehmigung):
Kategorie: A
Waffentyp-Anlage1: als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffe
Waffentyp-Feingliederung: getarnte Schusswaffe
Waffe/Waffenteil: komplette Waffe
Hersteller: Comet
Modell: Signalstift
Munitionsbezeichnung: 6/15mmSignal

Sollte es sich jedoch um einen Signalstift handeln, mit dem pyrotechnische Munition mit der Bezeichnung 6/15mmSignal verschossen werden kann (der als Schreckschussgerät eingetragen wurde), standardisieren Sie den Signalstift wie folgt:

Signalstift (ohne PTB-Zulassung):
Kategorie: B
Waffentyp-Anlage1: kurze Einzellader-Schusswaffe für Randfeuermunition (Ges.länge < 28cm)
Waffentyp-Feingliederung: Signalpistole
Waffe/Waffenteil: komplette Waffe
Hersteller: Comet
Modell: Signalstift
Munitionsbezeichnung: 6/15mmSignal
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
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(Bundesverwaltungsamt)
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(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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