2.11 Abhandenkommen

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Es gibt verschiedene Arten des Abhandenkommens. Näheres entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.

1

Abhandengekommen durch Straftat

unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers bei gleichzeitiger unbefugter Aneignung durch Dritten (z.B. Diebstahl)

2

Abhandengekommen durch Verlust

unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers ohne gleichzeitige unbefugte Aneignung durch Dritten (z.B. Verlieren)


 
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller, Waffenhändler und Büchsenmacher
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Kenntnisnahmedatum des Abhanden-
kommens
Art des Abhandenkommens
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Nach Kenntnisnahme des Verlustes, des Abhandenkommens einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils haben Sie diesen Umstand unverzüglich (sofort nach Kenntnisnahme) über das NWR Meldeportal Ihrer zuständigen Waffenbehörde elektronisch zu melden (gemäß § 37 b Abs. 3 WaffG). Die zuständige Waffenbehörde erhält hierbei einen Hinweis vom NWR und unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen (gemäß § 37 b Abs. 5 WaffG).
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de