2.3.9 Überlassen an zuständige Waffenbehörde

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an die zuständige WaffB, z.B.
    • zur Abgabe zur Vernichtung/Verwertung


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an andere Behörden
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
„Klardaten“ des Erwerbers
(z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer


Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an eine zuständige Waffenbehörde z.B. zur Vernichtung/Verwertung, dann melden Sie dieses unverzüglich mit dieser Überlassungsmeldung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Behörde, usw.) angegeben werden.

2.3.9 Überlassen an zuständige Waffenbehörde


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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de