Derzeit gibt es jedoch noch keine rechtliche Grundlage für eine Registrierung zum Zugang bei der Kopfstelle des NWR. Diese Rechtsgrundlage wird erst mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz normiert. Bisherige ggf. kursierende Antragsformulare auf Registrierung sind nicht final abgestimmt und nicht auszufüllen.