Nachträgliche Festsetzung oder Vergabe von Seriennummern?

Für die Festsetzung bzw. Vergabe von Seriennummern in den Fällen des § 25 Abs. 2 WaffG sind in den Bundesländern die Beschussämter oder LKAs zuständig (in einigen Bundesländer die Waffenbehörden selbst). Dieses wurde durch einen Erlass der Innenministerien 1980 festgelegt.

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