Der Auftrag
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).
Mit der Errichtung des nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.
Das Ziel
Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.
Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.
Informationen zum XWaffe Standard
Der Standard
Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.
Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.
Die Kataloge
Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:
XWaffe 2.4.2

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Neuer Meldeanlass Zusammenbau: Im Rahmen der Fertigstellungsmeldung kann nun auch der Sachverhalt des Zusammenbaus einer modulare Waffe aus Waffenteilen des gleichen Herstellers gemeldet durch die HuH gemeldet werden.
- Sammeländerungantrag für interne Änderungen: Die textuellen Beschreibung der Abfragegründe wurden redaktionell aktualisiert. Die Bezugnahme erfolgt nun auf das aktuelle WaffG und WaffRG.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.4.2 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.4.2
Hier finden Sie XWaffe 2.4.2 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie und Codelisten zu XWaffe 2.4.2 und externe Kataloge (Version_29)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.4.2:
Die vorstehenden Informationen sind seit 01.07.2022 im

Die ist seit dem 8. September 2022 veröffentlicht.
Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Und an dieser Stelle möchten wir Ihnen schon jetzt einen Ausblick auf die kommende Version geben:
XWaffe 2.5

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Zur Verhinderung der irrtümlichen Zerlegung sind künftig mit der Zerlegung alle enthaltenen registrierten Waffenteile anzugeben. Die entsprechenden Angaben, d.h. die in der Waffe enthaltenen Waffenteile, werden den meldenden HuH künftig als Ergebnis der Erwerbsmeldung mit den Angaben zu NWRID und Waffenteilart zurückgegeben.
- Erweiterung des Kataloges "Waffentyp Feingliederung" um Katalogwerte #106 mehrläufige Repetierflinte, #107 mehrläufige Vorderschaftrepetierflinte
- Rücküberlassung an ursprüngliche Erlaubnis: Zur Angabe der korrekten ErlaubnisID bei der Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht, wird beim Erwerb ohne Anzeigepflicht die ErlaubnisID zurückgegeben, auf der die Waffe aktuell eingetragen ist.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.5 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.5
Hier finden Sie XWaffe 2.5 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie und Codelisten zu XWaffe 2.5 und externe Kataloge (Version_30)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.5:
Die vorstehenden Informationen sind seit 26.01.2023 im

Die ist seit dem 10. Januar 2023 veröffentlicht.
Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
28.04.2023 22:30 Uhr Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.4.2 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.4.2 Format, sowie das Arbeiten im Meldeportal ist weiterhin möglich.
28.04.2023 23:30 Uhr Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.
28.04.2023 23:30 Uhr - 23:59 Uhr Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
29.04.2023 00:00 Uhr Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.5 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.5 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch NOCH NICHT verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.5 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 29.04.2023 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen