Kopfbild-Montage mit Logo des NWR, einem Revolver, eine Aktenablage und ein Zielscheibe

Der Auftrag

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).

Mit der Errichtung des nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.

Das Ziel

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter zu finden.

Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Logo von Xwaffe

Der Standard

Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.

Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

Die Kataloge

Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:

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Logo XWaffeXWaffe Version 2.5 ist am 29. April 2023 im Betrieb gegangen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Zur Verhinderung der irrtümlichen Zerlegung sind künftig mit der Zerlegung alle enthaltenen registrierten Waffenteile anzugeben. Die entsprechenden Angaben, d.h. die in der Waffe enthaltenen Waffenteile, werden den meldenden HuH künftig als Ergebnis der Erwerbsmeldung mit den Angaben zu NWRID und Waffenteilart zurückgegeben.
  • Erweiterung des Kataloges "Waffentyp Feingliederung" um Katalogwerte #106 mehrläufige Repetierflinte, #107 mehrläufige Vorderschaftrepetierflinte
  • Rücküberlassung an ursprüngliche Erlaubnis: Zur Angabe der korrekten ErlaubnisID bei der Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht, wird beim Erwerb ohne Anzeigepflicht die ErlaubnisID zurückgegeben, auf der die Waffe aktuell eingetragen ist.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.5 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.5
Hier finden Sie XWaffe 2.5 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.5 und externe Kataloge (Version_30)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.5:

Die vorstehenden Informationen sind seit 26.01.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die  ist seit dem 10. Januar 2023 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.
 


Und an dieser Stelle möchten wir Ihnen schon jetzt einen Ausblick auf die kommende Version geben:

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Logo XWaffe
XWaffe Version 2.5.1 wird am 29. Oktober 2023 im Betrieb gehen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Zusammenbauen / Neuregistrieren – Einsatzzwecke: Zur Übermittlung des Zusammenbaus einer Waffe im Rahmen des Austausch des führenden Waffenteils sind künftig die Mitteilungen zur Neuregistrierung mit einer der neuen Neuregistrierungsart "Austausch des führenden Waffenteils" (neu) oder "Produktionsplanung" (aktualisiert) zu verwenden.
  • Unterstützung von Standard DIN Norm 91379: In den Textfeldern des Standards sind künftig ausschließlich die Zeichen der DIN Norm 91379 erlaubt. Die entsprechenden Datentyp StringLatin+1.2 basieren nun auf dem in der XÖV-Bibliothek (Stand 15.12.2022) definierte Datentyp datatypeC.
  • Dauerhaft inaktiv:  Die Waffen(teil)status "überlassen an Händler / Hersteller ohne elektronische Anzeigepflicht (NWR I)", "vernichtet", "in wesentliche Teile zerlegt", "inaktiv, weil erlaubnisfrei", "nicht eingeführt" und "inaktiv, transferiert in neues Objekt" gelten als „dauerhaft inaktiv“. Eine Waffe oder Waffenteil in einem dieser Status darf innerhalb der Rückabwicklungsfrist rückabgewickelt werden, falls der Status durch eine rückabzuwickelnde Aktivität gesetzt wurde (Bspw. Eine Waffe wurde mit waffe.zerlegen als zerlegt gemeldet, innerhalb der Rückabwicklungsfrist von 14 Tagen wird festgestellt, dass versehentlich die Zerlegen-Meldung für die falsche Waffe abgegeben wurde. In diesem Fall kann die Waffe durch die Rückabwicklung wieder den ursprünglichen Status (i.d.R „im Besitz – Inland“ erhalten.) Alle anderen Mitteilungen sind für Waffen und Waffenteile mit einem dieser Status unzulässig, wenn das Vollzugsdatum der Meldung zeitlich nach dem Waffen(teil)statusdatum liegt.
  • Vollzugsdatum in Aktivitäten: Zur Darstellung des chronologischen Lebenszyklus einer Waffen / eines wesentlichen Waffenteil bestand bisher keine Möglichkeit zur Übermittlung eines Vollzugsdatum bei Entnahme und Verbau eines Waffenteils. Künftig sind die folgenden Angaben zusätzlich zu übermitteln.
  • Abhandenkommen: Im Rahmen von Rückmeldungen aus Waffen- und Sicherheitsbehörden wurde berichtet, dass die aktuelle Detaillierung der Gründe des Abhandenkommen für die Sachbearbeiter nicht praxistauglich ist. Künftig wird nur unterschieden zwischen: "Abhandenkommen mit Meldung einer Straftat" und "Abhandenkommen nicht durch Straftat".
  • Entfall Geburtsstaat: Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Übermittlung und Speicherung des Geburtsstaats im NWR gestrichen. Die Angaben wurden aus dem Übermittlungsumfang entfernt und werden im Register im Rahmen der Inbetriebnahme vollständig gelöscht.
  • Behandlung private Herstellungserlaubnis: Der Umgang mit privaten Herstellungserlaubnissen war nicht ausreichend dokumentiert. Zur klareren Dokumentation wurden folgende textuelle Ergänzungen vorgenommen.
  • Neues Rechercheprofil: Im Rahmen der Erwerbsmeldungen erhält der Meldende HuH seit der IBN 04.2023 die enthaltenen Waffenteile zurückgemeldet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass in den Registerdaten auch verbaute Waffenteile in Waffenteilen gespeichert sind. Mit dem neuen Rechercheprofil kann nun mit einer Recherche der gesamte Baum der Waffenteile mit ihrer verbauten Waffenteilen über bis zu vier Ebenen abgerufen werden.
  • Eigenständige Hinweise bei Prüfung Überlassungsabsicht: Im Rahmen des Feedbacks der Waffenbehörde wurde erkennbar, das die bisherige Möglichkeit zur Unterscheidung der Quelle von Hinweise zwischen Überlassung und Überlassungsabsicht durch die ergänzende Angabe der auslösenden Nachricht nicht praxisgerecht ist. Vor diesem Hintergrund werden nun im Rahmen der Meldung Überlassungsabsicht neue eigenständigen Hinweise erzeugt.
  • Besondere Hinweise zu Datenumstellungen in der Zentralen Komponente: Die Inbetriebnahme erfolgt am Wochenende 28./29.10.2023. Im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgen zentral durch die Registerbehörde Veränderungen von Daten, die zu einer Abweichung des Datenstandes zwischen Zentraler Komponente und ÖWS führen. Die Veränderung erfolgt unter Historisierung des alten Datenstandes. Der neue Datenstand erhält eine neue Objektversionsnummer, sodass die ÖWS im Rahmen des vorbereitenden Lesens einer Sachbearbeitung einen veränderten Datenstand erkennen können.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.5.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.5.1
Hier finden Sie XWaffe 2.5.1 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.5.1 und externe Kataloge (Version_31)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.5.1:
pdfErläuterungen zu den Änderungen in XWaffe 2.5.1


Die vorstehenden Informationen sind seit 26.06.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die  wird voraussichtlich am 1. August 2023 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.

Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:

27.10.2023 22:30 Uhr Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.5 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 25 Format, sowie das Arbeiten im Meldeportal ist weiterhin möglich.

27.10.2023 23:30 Uhr Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.

27.10.2023 23:30 Uhr - 23:59 Uhr Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.

28.10.2023 00:00 Uhr Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.5.1 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.5.1 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch NOCH NICHT verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.5.1 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 28.10.2023 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen